PFLEGEDIENSTE

Was ambulante Pflegedienste häufig fragen

Wir haben einige Fragen für Sie zusammengestellt, die häufig im Vorfeld der Überlegungen entstehen, künftig beim Richten der Medikamente auf externe Unterstützung zu setzen.

Alle festen und oralen Darreichungsformen, welche die Stabilitätskriterien erfüllen. Ausnahmen sind BTMs, Antibiotika und einige wenige nicht geeignete Darreichungsformen wie Zäpfchen oder Flüssigkeiten.

Ja. Medikationsänderungen können wir direkt umsetzen und zeitnah an die Apotheke ausliefern.

Nein. Die Bestellung übernimmt die versorgende Apotheke, da wir Sie nicht direkt beliefern dürfen.

Nein. Das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung verbieten uns das Teilen von Tabletten. Doch wir haben für solche Fälle eine geeignete Lösung entwickelt.

Sie erhalten die Medikamentenblister in Form von Schlauchblistern direkt von der Apotheke, die Sie versorgt.

Sie haben Fragen, die wir noch nicht beantwortet haben?

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E-Rezepte in der Heimversorgung

Der Apothekerverband MV informiert:

Wenn das Übermitteln der Chargen bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht möglich ist, wird bis zum 30.6.2025 auf die Chargendokumentation verzichtet. Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung ist das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen.

Weitere Infos beim GKV.

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