APOTHEKEN

Was Apotheken häufig fragen

Wir haben einige der Fragen für Sie zusammengestellt, die häufig im Vorfeld der Überlegung auftreten, künftig Medikamentenblister in der Apotheke anzubieten.

Nein. Verblistert werden immer nur die vom Arzt verordneten und von der Apotheke bestellten Tabletten. Ist dies nicht möglich, informieren wir Sie schriftlich/elektronisch und finden gemeinsam eine Lösung.

Nein. Die Zulassungsfreiheit eines Wochenblisters beruht darauf, dass wir im Blisterzentrum nur für den normalen Arzneimittelverkehr zugelassene Arzneimittel einsetzen. Auch Krankenhausware nutzen wir nicht, nur Normpackungen der Größen N1 bis N3.

Nein. Das AMG und die ApoBetrO erlauben es nicht, Tabletten zu teilen. Einzige Ausnahme: Wenn es nicht möglich ist, die Tablette zu ersetzen, darf sie vor der Einnahme geteilt werden. Dies ist dann auf den Blistertüten mit einem Hinweis deutlich sichtbar vermerkt.

Ja. In der Regel können wir Medikationsänderungen, die uns bis 11 Uhr gemeldet werden, noch am gleichen Tag an die Vertragsapotheke ausliefern. Dazu verpacken wir die zusätzlich verordneten Medikamente in einen eigenen Schlauchblister. Im nächsten Produktionszeitraum ist der Medikamentenblister dann bereits auf die neue Medikation umgestellt. Werden vom Arzt weniger Medikamente verordnet, entnimmt das Heimpersonal die nicht mehr benötigten Medikamente.

Das Rezept bleibt bei Ihnen in der Apotheke und Sie rechnen es wie gewohnt ab.

Dafür gibt es verschiedene Softwarelösungen am Markt. Mit ihnen lässt sich eine jeweilige bestandsneutrale Arzneimitteltaxierung bewerkstelligen.

Die Medikamentenblister liefern wir über einen Logistiker oder den Pharmagroßhandel an Ihre Apotheke.

Kundenstimme

Lars Koeppe, Wald-Apotheke, Eberswalde

»Als „unsere“ Heime die Verblisterung einführen wollten, war uns ziemlich schnell klar, dass wir die Versorgung auf keinen Fall allein bewerkstelligen können. Mit blister-pac haben wir einen Profi an unserer Seite, der uns nicht nur half, die bestehende Heimversorgung umzustellen. Wir konnten diesen Service auch weiter ausbauen. Die Zusammenarbeit läuft richtig gut. Auch mit den Absprachen sind wir sehr zufrieden, zumal die Kommunikation gerade bei der Versorgung von Altenheimen sehr wichtig ist.«

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E-Rezepte in der Heimversorgung

Der Apothekerverband MV informiert:

Wenn das Übermitteln der Chargen bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht möglich ist, wird bis zum 30.6.2025 auf die Chargendokumentation verzichtet. Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung ist das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen.

Weitere Infos beim GKV.

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