ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Was die Pflegedienstleitung häufig fragt

Wir haben einige der Fragen für Sie zusammengestellt, die oft im Vorfeld der Entscheidung auftreten, die Arzneimittelgabe im Alten- und Pflegeheim auf Medikamentenblister umzustellen.

Ja. In der Regel lassen sich bis 11 Uhr gemeldete Medikationsänderungen noch am gleichen Tag an die Vertragsapotheke ausliefern. Dazu verpacken wir die zusätzlich verordneten Medikamente in einen eigenen Schlauchblister. Im nächsten Produktionszeitraum ist der Medikamentenblister dann bereits auf die neue Medikation umgestellt. Werden vom Arzt weniger Medikamente verordnet, entnimmt das Heimpersonal die nicht mehr benötigten Medikamente.

Nein. Die Bestellung übernimmt die Sie versorgende Apotheke, da wir Sie nicht direkt beliefern dürfen.

Nein. Das AMG und die ApoBetrO schließen das Teilen von Tabletten aus. Einzige Ausnahme: Wenn es nicht möglich ist, die Tablette zu ersetzen, darf sie vor der Einnahme geteilt werden. Dies ist dann auf den Blistertüten mit einem Hinweis deutlich sichtbar vermerkt.

Sie erhalten die Medikamentenblister in Form von Schlauchblistern direkt von der Apotheke, die Sie versorgt.

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E-Rezepte in der Heimversorgung

Der Apothekerverband MV informiert:

Wenn das Übermitteln der Chargen bei der Abrechnung eines E-Rezeptes nicht möglich ist, wird bis zum 30.6.2025 auf die Chargendokumentation verzichtet. Anstelle der tatsächlichen Chargenbezeichnung ist das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld einzutragen.

Weitere Infos beim GKV.

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